Die bauchseitigen roten Flossen haben beim Bachsaibling einen weißen und schwarzen Streifen als Vorderrand, beim Seesaibling nur einen weißen Streifen.
sie sollten nicht in ihrer gesamten Länge auf einmal entlandet werden, da im Gewässer verbleibende Inseln eine Wiederbesiedlung mit Kleintieren und Kleinfischarten erleichtert
Es ist abzulehnen, da übermäßiges Füttern den Nährstoffgehalt in Form von Stickstoff und Phosphor im Wasser erhöht und somit die Wasserqualität verschlechtert.
der Daumen drückt von der Maulinnenseite des Welses den Unterkiefer abwärts, die übrigen Finger bilden außen an der Unterseite des Kiefers das Gegenlager
Es ist sinnvoll, da diese Organe besonders gut durchblutet sind und deshalb schneller verderben und dadurch die Fleischqualität des Fisches beeinträchtigen.
Unter dem Aspekt der Waidgerechtigkeit wird dem Fisch mittels Betäubung und Kiemenschnitt weiteres Leid erspart, das Vorfach verbleibt als Nachweis samt Köderhaken im Schlund, die Blutungen werden hierzu nicht entfernt bzw. ausgespült.
die Pflicht zur Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten artenreichen und gesunden Fischbestandes sowie die Pflege und Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften
sie dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dadurch das Leitbild der Nachhaltigkeit und das Hegeziel, vor allem der Artenreichtum und die Gesundheit des Fischbestandes nicht beeinträchtigt wird
durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich oder Schnitt dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens.
die jedermann zustehende Befugnis, Gewässer ohne besondere Erlaubnis u.a. zum Baden und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft zu benützen