Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.063

Der bestellte Fischereiaufseher erhält von der Kreisverwaltungsbehörde

Aeinen amtlichen Vermerk in seinem Personalausweis
Beinen amtlichen Vermerk in seinem Fischereischein
Cein Dienstabzeichen und einen Dienstausweis · richtig
Warum · KI-ErklärungNach seiner offiziellen Bestellung stellt die Kreisverwaltungsbehörde dem Fischereiaufseher ein Dienstabzeichen sowie einen Dienstausweis aus. Mit diesen beiden Nachweisen kann er sich bei Kontrollen am Gewässer gegenüber Anglern als Aufsichtsperson legitimieren. Vermerke in privaten Dokumenten wie dem Personalausweis oder dem Fischereischein sind dafür nicht vorgesehen.