Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.209

Darf ein Angler, der im Besitz einer gültigen Fischereierlaubnis ist, selbstständig Besatzmaßnahmen vornehmen?

AJa, aber nur wenn es sich um einheimische Fische handelt.
BJa, denn damit verbessert er die Fangmöglichkeiten.
CNein, das darf nur der unbeschränkt Fischereiausübungsberechtigte. · richtig
Warum · KI-ErklärungAls Inhaber eines Erlaubnisscheins bist du lediglich berechtigt, den Fischfang auszuüben. Das Recht und die Pflicht zum Fischbesatz liegen ausschließlich beim unbeschränkt Fischereiausübungsberechtigten, wie etwa dem Pächter oder Eigentümer des Gewässers.