Darf ein Angler, der im Besitz einer gültigen Fischereierlaubnis ist, selbstständig Besatzmaßnahmen vornehmen?
Warum · KI-ErklärungAls Inhaber eines Erlaubnisscheins bist du lediglich berechtigt, den Fischfang auszuüben. Das Recht und die Pflicht zum Fischbesatz liegen ausschließlich beim unbeschränkt Fischereiausübungsberechtigten, wie etwa dem Pächter oder Eigentümer des Gewässers.