Wer darf in Gewässern, die zur Fischerei benutzt werden, Molche, Frösche, Kröten und Unken fangen?
Warum · KI-ErklärungAlle heimischen Amphibienarten wie Molche, Frösche, Kröten und Unken stehen unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Daher ist ihr Fang ausnahmslos verboten und auch Inhabern von Fischereirechten nicht gestattet.