Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.181

Wer darf in Gewässern, die zur Fischerei benutzt werden, Molche, Frösche, Kröten und Unken fangen?

Ader zur Ausübung der Fischerei Berechtigte
Bjedermann
Cniemand, weil ihr Fang nach Naturschutzrecht verboten ist · richtig
Warum · KI-ErklärungAlle heimischen Amphibienarten wie Molche, Frösche, Kröten und Unken stehen unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Daher ist ihr Fang ausnahmslos verboten und auch Inhabern von Fischereirechten nicht gestattet.