Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.135

Welche Fischfangmethode ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) verboten?

AFang mit Wurm und Maden
BFang mit lebenden Köderfischen · richtig
CFang mit Reusen
Warum · KI-ErklärungIn Bayern ist der Einsatz lebender Wirbeltiere als Köder aus Tierschutzgründen grundsätzlich untersagt. Du darfst deshalb beim Angeln keine lebenden Köderfische verwenden. Natürliche Köder wie Würmer oder Maden sowie der Fang mit Reusen sind hingegen unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben erlaubt.