Welche Schonzeit hat die Malermuschel nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
Warum · KI-ErklärungDie Malermuschel gehört nach der AVBayFiG zu den ganzjährig geschonten Arten und darf zu keiner Zeit entnommen werden. Als bedrohte Großmuschelart unterliegt sie damit dem vollständigen fischereirechtlichen Schutz in Bayern.