Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.074

Welche Schonzeit hat die Malermuschel nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

Asie hat keine gesetzliche Schonzeit
Bvom 1. August bis 31. Mai
Csie ist ganzjährig geschont · richtig
Warum · KI-ErklärungDie Malermuschel gehört nach der AVBayFiG zu den ganzjährig geschonten Arten und darf zu keiner Zeit entnommen werden. Als bedrohte Großmuschelart unterliegt sie damit dem vollständigen fischereirechtlichen Schutz in Bayern.