Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.101

Welches Schonmaß hat die Nase nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

A30 cm · richtig
B40 cm
C35 cm
Warum · KI-ErklärungIn der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes ist für die Nase ein gesetzliches Schonmaß von 30 cm festgelegt. Fängst du eine Nase, die dieses Maß noch nicht erreicht hat, musst du sie schonend zurücksetzen.