Welche Fischart ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
Warum · KI-ErklärungDie Zope gehört in Bayern zu den bedrohten Fischarten und ist daher durch die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes ganzjährig geschont. Für sie gilt ein striktes Fangverbot, sodass du sie bei einem Beifang sofort wieder schonend zurücksetzen musst. Güster und Zährte hingegen unterliegen keinen ganzjährigen Verboten, sondern haben reguläre Schonzeiten oder dürfen ganzjährig beangelt werden.