Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.052

Welche Besonderheit hat der Jugendfischereischein gegenüber einem vollgültigen Fischereischein?

AEr gilt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
BEr berechtigt zur Ausübung des Fischfanges nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. · richtig
CEr berechtigt nicht zum Fischfang mit der Handangel.
Warum · KI-ErklärungMit dem Jugendfischereischein darfst du nur angeln, wenn dich eine volljährige Person begleitet, die selbst einen gültigen Fischereischein besitzt. Diese Begleitperson muss nicht zwingend ein Erziehungsberechtigter sein, trägt aber am Gewässer die fachliche Verantwortung. Das Angeln mit der Handangel ist dir dabei selbstverständlich erlaubt.