Muss der Fischereiberechtigte Aufzeichnungen über durchgeführte Besatzmaßnahmen führen und aufbewahren?
Warum · KI-ErklärungAls Fischereiberechtigter bist du gesetzlich verpflichtet, jeden Fischbesatz genau zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen musst du mindestens drei Jahre lang aufbewahren, damit die zuständige Fischereibehörde die Maßnahmen bei Bedarf kontrollieren kann.