Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.159

Muss der Fischereiberechtigte Aufzeichnungen über durchgeführte Besatzmaßnahmen führen und aufbewahren?

AAufzeichnungen sind zu führen und mindestens ein Jahr aufzubewahren
BAufzeichnungen sind zu führen und mindestens drei Jahre aufzubewahren · richtig
Cnein
Warum · KI-ErklärungAls Fischereiberechtigter bist du gesetzlich verpflichtet, jeden Fischbesatz genau zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen musst du mindestens drei Jahre lang aufbewahren, damit die zuständige Fischereibehörde die Maßnahmen bei Bedarf kontrollieren kann.