Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.013

Darf der Fischereiberechtigte anderen Personen gestatten, aus dem Gewässer Fischnährtiere mit Ausnahme bestandsgefährdeter Arten zu entnehmen?

Anein
BDie Entnahme von Fischnährtieren kann grundsätzlich nur die Regierung genehmigen.
Cja · richtig
Warum · KI-ErklärungAls Inhaber des Fischereirechts steht dem Berechtigten auch die Befugnis zu, über die Fischnährtiere im Gewässer zu verfügen. Er darf daher anderen Personen die Entnahme erlauben, sofern es sich nicht um geschützte oder bestandsgefährdete Arten handelt. Eine gesonderte behördliche Genehmigung ist dafür nicht erforderlich.