Welche Fischart ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
Warum · KI-ErklärungDer Strömer ist in Bayern nach der AVBayFiG ganzjährig geschont, da er zu den stark gefährdeten Fischarten gehört und nicht beangelt werden darf. Laube und Moderlieschen zählen hingegen zu den Arten ohne gesetzliche Schonzeit und dürfen somit gefangen werden.