Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.092

Wie ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) die Schonzeit für Zander festgelegt?

Avom 15. März bis zum 30. April
Bvom 1. März bis zum 30. April
Cvom 15. Februar bis zum 30. April · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Bayern ist die gesetzliche Schonzeit für den Zander in der AVBayFiG vom 15. Februar bis zum 30. April festgelegt. Während dieser zweieinhalb Monate darfst du Zandern nicht nachstellen, um ihre Fortpflanzung und das Laichgeschäft zu schützen.