Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.197

Aus welchem Grund muss ein gefangenes Bachneunauge schonend und unverzüglich in das Herkunftsgewässer zurückgesetzt werden?

AEs unterliegt nicht dem Fischereirecht.
BEs zählt zu den ganzjährig geschonten Arten. · richtig
CEs ist ungenießbar.
Warum · KI-ErklärungDas Bachneunauge ist nach dem Fischereirecht eine ganzjährig geschonte Art und darf daher nicht entnommen werden. Fängst du ein solches Exemplar unbeabsichtigt, musst du es zum Schutz der Bestände sofort und mit größter Sorgfalt wieder zurücksetzen.