Welche Fischart ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
Warum · KI-ErklärungDer Schneider ist nach der AVBayFiG in Bayern das ganze Jahr über geschützt und darf nicht entnommen werden. Für den Schied gelten lediglich befristete Schonzeiten sowie ein Schonmaß, während der Dreistachlige Stichling keinen ganzjährigen Schutz nach den fischereirechtlichen Bestimmungen genießt.