Frauennerfling, Schrätzer, Streber und Zingel dürfen gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nur in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ausgesetzt werden, also nur
Warum · KI-ErklärungDiese Fischarten gehören zur typischen Fauna des Donauraumes und sind historisch an dieses Flusssystem angepasst. Um die genetische Vielfalt und das ökologische Gleichgewicht zu bewahren, verbietet die bayerische Landesgesetzgebung den Besatz außerhalb ihres ursprünglichen Donau-Einzugsgebietes.