Die in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) festgelegten Vorschriften über Schonmaße und Schonzeiten für Fische werden nicht angewandt
Warum · KI-ErklärungIn teichwirtschaftlich genutzten Gewässern dient die Fischhaltung der gezielten Zucht und Vermarktung von Speise- oder Besatzfischen. Daher greifen die allgemeinen Schonmaße und Schonzeiten dort nicht, da die Bewirtschaftung nach betrieblichen Erfordernissen erfolgt. Für freie oder nicht geschlossene Gewässer gelten die gesetzlichen Schutzvorschriften hingegen uneingeschränkt.