Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.003

In wessen Eigentum stehen wildlebende Fische in nicht geschlossenen Gewässern?

Asie gehören dem Inhaber des Fischereirechts
Bsie sind herrenlos, an ihnen besteht überhaupt kein Eigentum · richtig
Csie gehören dem Staat
Warum · KI-ErklärungWildlebende Fische in freien Gewässern gelten rechtlich als herrenlose Sachen, an denen niemand Eigentum besitzt. Der Inhaber des Fischereirechts hat lediglich das ausschließliche Recht, sich diese Fische durch den Fang anzueignen. Erst wenn du einen Fisch fängst und dir aneignest, erlangst du das Eigentum an ihm.