In wessen Eigentum stehen wildlebende Fische in nicht geschlossenen Gewässern?
Warum · KI-ErklärungWildlebende Fische in freien Gewässern gelten rechtlich als herrenlose Sachen, an denen niemand Eigentum besitzt. Der Inhaber des Fischereirechts hat lediglich das ausschließliche Recht, sich diese Fische durch den Fang anzueignen. Erst wenn du einen Fisch fängst und dir aneignest, erlangst du das Eigentum an ihm.