Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.021

Ein Angler fischt unbefugt in einem Bach, hat aber noch nichts gefangen. Liegt eine Straftat vor?

Anein, weil er seine Fertigkeit im Fischen testen wollte
Bnein, erst dann, wenn er einen Fisch gefangen hat
Cja, denn das Auswerfen der fangfertigen Angel ins Fischwasser ist bereits strafbar · richtig
Warum · KI-ErklärungDer Tatbestand der Fischwilderei beginnt bereits mit dem Auswerfen der fangfertigen Angel in das Gewässer. Für eine Straftat ist es daher nicht erforderlich, dass du tatsächlich einen Fisch fängst oder dir aneignest.