Ein Angler fischt unbefugt in einem Bach, hat aber noch nichts gefangen. Liegt eine Straftat vor?
Warum · KI-ErklärungDer Tatbestand der Fischwilderei beginnt bereits mit dem Auswerfen der fangfertigen Angel in das Gewässer. Für eine Straftat ist es daher nicht erforderlich, dass du tatsächlich einen Fisch fängst oder dir aneignest.