Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.055

Wem steht das Uferbetretungsrecht an einem bestimmten Gewässer zu?

Anur dem zur Ausübung der Fischerei Berechtigten
Bjedem Inhaber eines gültigen Fischereischeines
Cdem zur Ausübung der Fischerei Berechtigten und dessen Hilfs- und Aufsichtspersonal · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht steht grundsätzlich der Person zu, die an dem jeweiligen Gewässer fischereiberechtigt ist. Damit die Hege, Aufsicht und Fischerei ordnungsgemäß durchgeführt werden können, gilt dieses Recht auch für das beauftragte Hilfs- und Aufsichtspersonal. Ein allgemeiner Fischereischein allein reicht nicht aus, um fremde Ufergrundstücke zu betreten.