Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.111

Was hat mit einem untermaßigen oder während der Schonzeit unbeabsichtigt gefangenen Fisch, der nicht mehr lebensfähig ist, zu geschehen?

Aer kann dem Eigenverbrauch zugeführt werden · richtig
Ber ist zerkleinert als Fischfutter in das Fischwasser einzubringen
Cer ist vorsorglich ins Gewässer zurückzusetzen
Warum · KI-ErklärungIst ein geschonter oder untermaßiger Fisch nicht mehr lebensfähig, musst du ihn waidgerecht töten, da ein Zurücksetzen tierschutzwidrig wäre. Du darfst diesen Fisch anschließend für den eigenen Verbrauch verwerten, ein Verkauf oder Inverkehrbringen ist jedoch verboten.