Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.158

Ab welchem Alter kann in Bayern für die Ausübung des Fischfangs ein Jugendfischereischein ausgestellt werden?

Aab vollendetem 10. Lebensjahr · richtig
Bab vollendetem 12. Lebensjahr
Cab vollendetem 14. Lebensjahr
Warum · KI-ErklärungIn Bayern kannst du den Jugendfischereischein ab dem vollendeten 10. Lebensjahr beantragen. Er berechtigt dich zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines gültigen Fischereischeins. Ab diesem Alter ist keine vorherige Fischerprüfung erforderlich.