Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.060

Welche Behörde kann eine Fischwasserstrecke in nicht geschlossenen Gewässern und in naturnahen geschlossenen Gewässern von erheblicher Größe zum Laichschonbezirk erklären?

AKreisverwaltungsbehörde · richtig
BGemeindeverwaltung
CLandesanstalt für Landwirtschaft – Institut für Fischerei
Warum · KI-ErklärungDie Kreisverwaltungsbehörde, also das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, ist als untere Fischereibehörde für den Erlass solcher Schutzverordnungen zuständig. Sie kann bestimmte Gewässerabschnitte zum Laichschonbezirk erklären, um die ungestörte Fortpflanzung der Fische zu sichern. Gemeinden oder Fachinstitute haben dafür keine rechtliche Befugnis.