Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.113

Welches Schonmaß hat der Zander nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

A60 cm
B50 cm · richtig
C40 cm
Warum · KI-ErklärungIn Bayern legt die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für den Zander ein gesetzliches Schonmaß von 50 cm fest. Fängst du einen Zander, der kleiner als 50 cm ist, musst du ihn schonend zurücksetzen, damit die Fische vor dem Fang mindestens einmal ablaichen können.