Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.054

Welche Nachweise muss man beim Angeln mit sich führen?

Aden Fischereischein und den Erlaubnisschein (sofern nicht befreit von der Erlaubnisscheinpflicht) · richtig
Bdas Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung
Cden Bundespersonalausweis
Warum · KI-ErklärungBeim Angeln musst du deinen gültigen Fischereischein als Nachweis deiner fachlichen Eignung und den Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer mitführen. Das Prüfungszeugnis dient nur zur Beantragung des Fischereischeins und reicht am Wasser nicht aus. Auch der Personalausweis allein berechtigt dich nicht zur Ausübung der Fischerei.