Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.126

Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) keine Fangbeschränkung nach Schonzeit und Schonmaß?

AFrauennerfling
BDreistachliger Stichling · richtig
CNeunstachliger Stichling (Zwergstichling)
Warum · KI-ErklärungFür den Dreistachligen Stichling sind im bayerischen Fischereirecht weder eine zeitliche Schonzeit noch ein Mindestfangmaß festgelegt. Im Gegensatz dazu gelten für bedrohte oder wirtschaftlich relevante Arten wie den Frauennerfling oder den Neunstachligen Stichling strenge Schutzbestimmungen beziehungsweise ganzjährige Fangverbote.