Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.220

Welches Vergehen liegt vor, wenn ein Angler (zur Ausübung des Fischfangs Berechtigter) die erlaubte Fangmenge überschreitet?

AEs handelt sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit.
BEs handelt sich um eine Straftat, die den Tatbestand der Fischwilderei oder Diebstahl erfüllt. · richtig
CEs handelt sich um eine gebührenpflichtige Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße.
Warum · KI-ErklärungWenn du mehr Fische entnimmst als dir dein Erlaubnisschein gestattet, erlischt für die darüber hinausgehenden Fische dein Aneignungsrecht. Dadurch verletzt du fremdes Fischereirecht oder entwendest Fische aus einem geschlossenen Gewässer, was rechtlich keine bloße Ordnungswidrigkeit ist, sondern als Straftat gewertet wird.