Welche Fischarten haben nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) dasselbe Schonmaß?
Warum · KI-ErklärungIn Bayern haben Bachforelle und Regenbogenforelle laut AVBayFiG mit jeweils 26 Zentimetern dasselbe gesetzliche Schonmaß. Bei den anderen genannten Arten wie Seeforelle oder Seesaibling weichen die Mindestmaße deutlich von diesen Werten ab.