Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.029

Welcher Form bedarf ein Fischereipachtvertrag zu seiner Gültigkeit?

Aes genügt ein mündlicher Vertragsabschluss mit Anzeige bei der Verwaltungsbehörde binnen acht Tagen
Bes genügt eine mündliche Abmachung in Gegenwart von Zeugen
Cdie Schriftform ist erforderlich · richtig
Warum · KI-ErklärungEin Fischereipachtvertrag muss in Bayern zwingend schriftlich abgeschlossen werden, damit er rechtlich gültig ist. Eine rein mündliche Vereinbarung, selbst unter Zeugen oder mit einer späteren Anzeige bei der Behörde, reicht dafür nicht aus.