Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.001

Was ist Inhalt und Gegenstand des Fischereirechts?

Aes gibt die Befugnis, fischereischädliche Tiere zur Erhaltung des Fischbestandes zu bekämpfen
Bes gibt die Befugnis, unbeschränkt die Fischerei auszuüben
Ces gibt die Befugnis, in einem Gewässer Fische, Neunaugen und Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln zu hegen, zu fangen und sich anzueignen · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht umfasst nach dem bayerischen Gesetz das Recht und die Pflicht, Fische, Neunaugen, Krebse sowie bestimmte Muscheln zu hegen, zu fangen und sie sich anzueignen. Diese Befugnis gilt nicht unbeschränkt, sondern ist stets an gesetzliche Schonzeiten, Mindestmaße und örtliche Bestimmungen gebunden. Die eigenmächtige Bekämpfung anderer fischereischädlicher Tiere gehört hingegen nicht zum Inhalt dieses Rechts.