Wann hat die Äsche nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) Schonzeit?
Warum · KI-ErklärungDie Schonzeit der Äsche erstreckt sich in Bayern vom 1. Januar bis zum 30. April. In dieser Zeit laicht die Art, weshalb sie durch das Fangverbot geschützt werden muss.