Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.043

In welchem Fall benötigt der Fischer zur Ausübung der Fischerei keinen Fischereierlaubnisschein?

Awenn er Mitglied eines Fischereivereins ist
Bwenn er die Fischerprüfung abgelegt hat
Cwenn er selbst Inhaber des Fischereirechts oder Pächter des Fischwassers ist · richtig
Warum · KI-ErklärungAls Inhaber des Fischereirechts oder als Pächter des Gewässers besitzt du bereits das Recht, dort zu fischen. Der Erlaubnisschein dient lediglich dazu, Dritten dieses Recht zu übertragen, weshalb du dir selbst keinen ausstellen musst. Vereinsmitglieder oder Personen, die nur die Prüfung bestanden haben, besitzen dieses eigenständige Nutzungsrecht am Gewässer nicht.