Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.012

Darf der Fischereiausübungsberechtigte dem Gewässer Fischnährtiere mit Ausnahme bestandsgefährdeter Arten entnehmen?

Anur mit Erlaubnis der Regierung
Bnein
Cja · richtig
Warum · KI-ErklärungAls Fischereiausübungsberechtigter umfasst dein Fischereirecht grundsätzlich auch die Aneignung von Fischnährtieren wie Kleinlebewesen oder Wasserinsekten. Solange es sich nicht um bestandsgefährdete oder geschützte Arten handelt, darfst du diese ohne gesonderte behördliche Erlaubnis entnehmen.