Bedarf der Besatz mit der aus Amerika stammenden Regenbogenforelle der Genehmigung?
Warum · KI-ErklärungIn Bayern ist der Besatz mit Regenbogenforellen nach der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz nicht genehmigungspflichtig. Die Regenbogenforelle gilt fischereirechtlich als eingebürgert, weshalb du sie ohne gesonderte behördliche Erlaubnis in geeignete Gewässer einbringen darfst.