Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.020

Welche Gewässer zählt man stets zu den geschlossenen Gewässern?

Aalle künstlich angelegten, ablassbaren und während der Bespannung gegen den Wechsel der Fische ständig abgesperrten Fischteiche und Fischbehälter · richtig
BBaggerseen
CAltwasser
Warum · KI-ErklärungNach dem bayerischen Fischereirecht gelten künstlich angelegte Fischteiche und Fischbehälter stets als geschlossene Gewässer, wenn sie ablassbar sind und Fische nicht ungehindert ein- oder ausschwimmen können. Baggerseen und Altwasser erfüllen diese Kriterien meist nicht, da sie in der Regel weder ablassbar noch vollständig vom Wechsel der Fische isoliert sind.