Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.199

Darf nach dem Bayerischen Fischereigesetz ein Helfer in Begleitung des Fischereiausübungsberechtigten ohne Fischereischein mit der Handangel fischen?

ADer Fang von Köderfischen mit der Handangel ist dem Helfer erlaubt.
Bnein · richtig
Cja
Warum · KI-ErklärungIn Bayern darf niemand ohne einen gültigen Fischereischein selbstständig eine Handangel führen, auch nicht als Helfer. Ein Helfer darf den Fischereiausübungsberechtigten lediglich bei Tätigkeiten wie dem Keschern oder Tragen der Ausrüstung unterstützen. Der eigentliche Fischfang mit der Angel bleibt ausschließlich Personen mit Fischereischein vorbehalten.