Darf nach dem Bayerischen Fischereigesetz ein Helfer in Begleitung des Fischereiausübungsberechtigten ohne Fischereischein mit der Handangel fischen?
Warum · KI-ErklärungIn Bayern darf niemand ohne einen gültigen Fischereischein selbstständig eine Handangel führen, auch nicht als Helfer. Ein Helfer darf den Fischereiausübungsberechtigten lediglich bei Tätigkeiten wie dem Keschern oder Tragen der Ausrüstung unterstützen. Der eigentliche Fischfang mit der Angel bleibt ausschließlich Personen mit Fischereischein vorbehalten.