Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.125

Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) keine Fangbeschränkung nach Schonzeit und Schonmaß?

AGründling · richtig
BRutte (Quappe, Trüsche)
CNeunstachliger Stichling (Zwergstichling)
Warum · KI-ErklärungDer Gründling ist im bayerischen Fischereirecht weder durch eine gesetzliche Schonzeit noch durch ein Mindestmaß geschützt. Im Gegensatz dazu gilt für die Rutte eine reguläre Schonzeit und der Neunstachlige Stichling ist ganzjährig geschont.