Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.206

Feuer machen am Gewässer

Agehört zum Gemeingebrauch.
Berfordert die Zustimmung des Grundstücksberechtigten und darf nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen. · richtig
Cist verboten.
Warum · KI-ErklärungOffenes Feuer ist nicht automatisch verboten, zählt aber keinesfalls zum allgemeinen Gemeingebrauch. Du benötigst dafür immer die Erlaubnis des Grundstückseigentümers und musst örtliche Vorgaben, wie beispielsweise den Brandschutz oder Naturschutzbestimmungen, zwingend einhalten.