Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.023

Wer ist, soweit kein selbstständiges Fischereirecht eines anderen besteht, in einem Gewässer fischereiberechtigt?

Ader Staat
Bdie Einwohner der anliegenden Gemeinde
Cdie Eigentümer des Gewässers · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht ist grundsätzlich an das Eigentum am Gewässergrundstück gekoppelt. Wenn kein gesondertes, selbstständiges Fischereirecht für eine andere Person eingetragen ist, steht das Recht zu fischen automatisch dem jeweiligen Gewässereigentümer zu.