Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ein Schonmaß von 60 cm?
Warum · KI-ErklärungDie Seeforelle hat gemäß AVBayFiG ein gesetzliches Schonmaß von 60 cm, um ihr vor dem Fang mindestens ein erfolgreiches Ablaichen zu ermöglichen. Hecht und Zander haben in Bayern jeweils geringere Schonmaße von 50 cm.