Wann hat der Hecht nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) Schonzeit?
Warum · KI-ErklärungIn der bayerischen Ausführungsverordnung ist die gesetzliche Schonzeit für den Hecht auf den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 30. April festgelegt. Diese Frist schützt die Fische während ihrer Hauptlaichzeit im Frühjahr. Außerhalb dieses Zeitraums darfst du den Hecht unter Beachtung des Mindestmaßes beangeln.