Welches Schonmaß hat der Schied (Rapfen) nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
Warum · KI-ErklärungFür den Schied, auch Rapfen genannt, ist in der bayerischen Ausführungsverordnung ein gesetzliches Schonmaß von 40 cm festgelegt. Fängst du einen Schied, der dieses Maß noch nicht erreicht hat, musst du ihn schonend in das Gewässer zurücksetzen. So wird sichergestellt, dass die Fische mindestens einmal ablaichen und den Bestand sichern können.