Welche Tierart darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in nicht geschlossenen Gewässern ausgesetzt werden?
Warum · KI-ErklärungDer Edelkrebs ist eine heimische Krebsart und darf deshalb im Rahmen der fischereilichen Bewirtschaftung in nicht geschlossene Gewässer eingesetzt werden. Forellenbarsch und Grasfisch sind hingegen nicht heimische Fischarten, deren Aussetzen in freie Gewässer zum Schutz des heimischen Ökosystems gesetzlich verboten ist.