Was kann der Fischereiberechtigte gegen Fischprädatoren wie Reiher, Kormoran und Mink unternehmen?
Warum · KI-ErklärungAls Fischereiberechtigter hast du kein Recht, wildlebende Tiere eigenmächtig mit Fallen zu fangen oder deren Brutstätten zu zerstören, da diese Arten dem Jagd- oder Naturschutzrecht unterliegen. Um Schäden an deinen Fischbeständen zu verringern, musst du dich an den zuständigen Jagdausübungsberechtigten wenden. Dieser darf im gesetzlich zulässigen Rahmen Maßnahmen zur Schadensabwehr ergreifen.