Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.044

Unter welchen Voraussetzungen genehmigt die Kreisverwaltungsbehörde die Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen?

Awenn der Fischereiberechtigte seit mindestens drei Jahren Inhaber eines Fischereischeines ist
Bwenn dadurch keine Nachteile für das Fischwasser und für die mit ihm zusammenhängenden Fischwasser zu befürchten sind · richtig
Cwenn der Erlaubnisschein einer Person erteilt werden soll, die Inhaber eines Jugendfischereischeines ist
Warum · KI-ErklärungDie Kreisverwaltungsbehörde stellt sicher, dass Gewässer nicht durch eine Überfischung geschädigt werden. Die Genehmigung wird daher nur erteilt, wenn keine Nachteile für den Fischbestand und das betroffene sowie angrenzende Fischwasser zu befürchten sind.