Wem müssen gemäß Bayerischem Fischereigesetz (BayFiG) die Fischereiberechtigten, Fischereiausübenden, Fischereiaufseher und die sonstigen mit der Fischereiaufsicht beauftragten Personen unverzüglich Fischsterben anzeigen?
Warum · KI-ErklärungDie Kreisverwaltungsbehörde ist als zuständige Fachbehörde für den Gewässerschutz und die Einleitung notwendiger Maßnahmen verantwortlich. Erreichst du diese Behörde außerhalb der Dienstzeiten nicht oder drohen akute Folgeschäden, musst du die Meldung unverzüglich an die nächste Polizeidienststelle richten.