Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.193

Wem müssen gemäß Bayerischem Fischereigesetz (BayFiG) die Fischereiberechtigten, Fischereiausübenden, Fischereiaufseher und die sonstigen mit der Fischereiaufsicht beauftragten Personen unverzüglich Fischsterben anzeigen?

Ader Gemeindeverwaltung
Bdem Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft
Cder Kreisverwaltungsbehörde, wenn diese nicht erreichbar oder Gefahr im Verzug ist, einer Polizeidienststelle · richtig
Warum · KI-ErklärungDie Kreisverwaltungsbehörde ist als zuständige Fachbehörde für den Gewässerschutz und die Einleitung notwendiger Maßnahmen verantwortlich. Erreichst du diese Behörde außerhalb der Dienstzeiten nicht oder drohen akute Folgeschäden, musst du die Meldung unverzüglich an die nächste Polizeidienststelle richten.