Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.065

Kann der bestellte Fischereiaufseher die Herausgabe verbotswidrig gefangener Fische verlangen?

Anur in Gegenwart des Vereinsvorsitzenden
Bnein
Cja · richtig
Warum · KI-ErklärungAls bestellter Fischereiaufseher besitzt er Kontroll- und Befugnisrechte am Gewässer. Dazu gehört auch das Recht, unrechtmäßig gefangene Fische oder verbotene Fanggeräte direkt von dir einzuziehen. Er kann diese Herausgabe eigenständig und ohne die Anwesenheit dritter Personen wie dem Vereinsvorsitzenden verlangen.