Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.036

Was ist bei Unterverpachtung eines Fischereirechts zu beachten?

AUnterverpachtung ist nur zulässig mit Genehmigung des Verpächters · richtig
Büberhaupt nichts
Cim Gegensatz zum Pachtvertrag kann die Unterverpachtung auch auf den Fang einzelner Fischarten beschränkt werden
Warum · KI-ErklärungAls Pächter darfst du ein Fischereirecht nur dann unterverpachten, wenn der ursprüngliche Verpächter dem ausdrücklich zugestimmt hat. Ohne dessen Genehmigung ist eine Weiterverpachtung rechtlich unzulässig. Zudem gelten für die Unterverpachtung dieselben gesetzlichen Vorgaben wie für den Hauptpachtvertrag.