Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.064

Wem ist bei der Ausübung des Fischfangs der Fischereischein auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen?

Aden Bezirksfachberatern für das Fischereiwesen
Bden Inhabern von Fischereierlaubnisscheinen und Mitgliedern der Naturschutzwacht
Cden Polizeibeamten, Fischereiaufsehern, Fischereiberechtigten und Fischereipächtern · richtig
Warum · KI-ErklärungDu musst deinen Fischereischein den zuständigen Kontrollpersonen am Gewässer vorzeigen, damit sie deine Berechtigung prüfen können. Dazu zählen neben der Polizei und den amtlichen Fischereiaufsehern auch die Fischereiberechtigten sowie die Pächter des jeweiligen Gewässers. Andere Personen wie Fachberater oder andere Angler haben dieses Kontrollrecht nicht.