Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.005

Das Fischereirecht erstreckt sich in Bayern auch auf

AFischlaich und sonstige Entwicklungsformen der Fische sowie auf Fischnährtiere · richtig
BWasserpflanzen
Cdie Sumpfschildkröte und Frösche
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht umfasst nicht nur die ausgewachsenen Fische, sondern schützt deren gesamten Lebenszyklus und die Nahrungsgrundlage. Dazu gehören gesetzlich festgelegt der Laich, alle Entwicklungsformen wie die Brut sowie die Fischnährtiere. Amphibien, Reptilien oder Wasserpflanzen unterliegen hingegen anderen rechtlichen Bestimmungen wie dem Naturschutzrecht.